Saarländisches Beamtengesetz (SBG): § .35 Körperschaft; Begriff

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Saarländisches Beamtengesetz (SBG):

§ 35 Körperschaft; Begriff

 

Abschnitt IV
Dienstherrnwechsel; Zuweisung

§ 35 Körperschaft; Begriff

Als Körperschaften im Sinne der Vorschriften der §§ 30 bis 34 gelten alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit im Saarland.


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Red 20221020

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