Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Zur Übersicht des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG)
Saarländisches Beamtengesetz (SBG):
§ 26 Grundsatz
Abschnitt IV
Dienstherrnwechsel; Zuweisung
§ 26 Grundsatz
(1) Die Vorschriften des nachfolgenden Abschnitts gelten bei landesinterner Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften.
(2) Bei länderübergreifender Abordnung und Versetzung sowie bei Abordnung und Versetzung in die Bundesverwaltung gelten die §§ 14 und 15 des Beamtenstatusgesetzes.
(3) Bei länderübergreifender Umbildung von Körperschaften gelten die §§ 16 bis 19 des Beamtenstatusgesetzes.
(4) Für die Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen gilt § 20 des Beamtenstatusgesetzes.
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Saarland Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund ums Saarland: Saarschleife (vom Aussichtspunkt „Cloef“ oder vom Baumwipfelpfad sehen Sie das Naturwunder), Saarpolygon (Steinkohle-förderung), Unesco Weltkulturerbe "Völklinger Hütte"), der sehr schöne Bostalsee sowie Shopping pur in Zweibrücken. |
Red 20221020