Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Rund um beamtenrechtliche Regelungen sowie tarifrechtliche Themen im Saarland

Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation

Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonformer Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund  - auch Ruhestandsbeamte & Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern werden Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen können, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.

Ausführliche Informationen finden Sie unter der zum Bundesalimentationsgesetz besten Website im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.

In einer rund 100-seitigen Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte werden wir das Thema Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern aufbereiten und dokumentieren. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) veröffentlicht. Der Beschluss wird im Mai bzw. Juni 2026 erwartet.

In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der neuen Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamtinnen und Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (z.B. A 11).

Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden
>>>zur (Vor)Bestellung Für Mehrfachbesteller aus Gewerkschaften, Verbänden und Behörden zum Vorzugspreis..


 

 

Herzlich Willkommen beim Internetportal für Beschäftigte des Saarlandes!

Hier informieren wir Sie über beamten- und tarifrechtliche Informationen des Saarlandes, beispielsweise Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Nebentätigkeitsrecht und Tarifrecht. Neben Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Verwaltungsvorschriften finden Sie auch die aktuellen Besoldungstabellen und Tariftabellen. Daneben geben wir einige Erläuterungen zu anderen Gebieten des Beamtenrechts, z.B. Anwaltsverzeichnis, Klinikverzeichnis.

 Aktuelles aus der Rechtsprechung

Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020. Das Berliner Gesetz ist laut Karlsruhe weit überwiegend verfassungswidrig. >>>mehr Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)


Hier geht es zur aktuellen Meldung aus dem Saarland

 

Mehr Informationen zur Besoldung

und zum Besoldungsrecht in den Ländern:

 
www.besoldung-baden-wuerttemberg.de >>>zur Website
www.besoldung-bayern.de >>>zur Website
www.besoldung-berlin.de >>>zur Website
www.besoldung-brandenburg.de >>>zur Website
www.besoldung-bremen.de >>>zur Website
www.besoldung-hamburg.de >>>zur Website
www.besoldung-hessen.de >>>zur Website
www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de >>>zur Website
www.besoldung-niedersachsen.de >>>zur Website
www.besoldung-nordrhein-westfalen.de >>>zur Website
www.besoldung-rheinland-pfalz.de >>>zur Website
www.besoldung-sachsen.de >>>zur Website
www.besoldung-sachsen-anhalt.de >>>zur Website
www.besoldung-schleswig-holstein.de >>>zur Website
www.besoldung-thueringen.de >>>zur Website

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Red 20240605 / 20210817 / 20260510

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