Saarländisches Beamtengesetz (SBG): § 139 Übergangsregelungen für Lehrerinnen und Lehrer

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Saarländisches Beamtengesetz (SBG):

§ 139 Übergangsregelungen für Lehrerinnen und Lehrer

 

Abschnitt X
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 139 Übergangsregelungen für Lehrerinnen und Lehrer

Eine im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehende Lehrerin oder ein im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehender Lehrer, die oder der in der ersten Hälfte des Schuljahres 2009/2010 die Altersgrenze erreicht, tritt abweichend von § 43 Absatz 2 Satz 2 mit dem Ende des dem Beginn des Schuljahres vorhergehenden Monats in den Ruhestand.


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Red 20221020

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