Saarländisches Beamtengesetz (SBG): § 142 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

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Saarländisches Beamtengesetz (SBG):

§ 142 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

 

Abschnitt X
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 142 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 2009 in Kraft.

(2) Das Saarländische Beamtengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 1996 (Amtsbl. 1997 S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930), tritt am 1. April 2009 außer Kraft.


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Red 20221020

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