Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO): § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO): § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten vom 18. Mai 1999 (Amtsbl. S. 854), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Januar 2006 (Amtsbl. S. 174), tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.


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Red 20231206

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