Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO): § 9 Rufbereitschaft

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr. Auch für Beschäftigte des Saarlandes interessant. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

 

>>>zur Übersicht der Saarländischen Arbeitszeitverordnung (AZVO)

 


Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO): § 9 Rufbereitschaft

 

§ 9 Rufbereitschaft

(1) Rufbereitschaft ist gegeben, wenn sich Beamtinnen oder Beamte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit in der Wohnung, an einem anderen anzugebenden Ort oder in anderer Weise jederzeit erreichbar bereithalten müssen, um auf Abruf den Dienst aufzunehmen.

(2) Haben sich die Beamtinnen oder Beamte in der Wohnung oder an einem anderen anzugebenden Ort aufzuhalten, so ist diese Zeit der Rufbereitschaft zu einem Achtel durch Freizeit auszugleichen. Im Übrigen wird die Zeit zu einem Sechzehntel durch Freizeit abgegolten; die Inanspruchnahme durch Rufbereitschaft von nicht mehr als 32 Stunden bleibt unberücksichtigt.

(3) Zeiten einer Heranziehung zu Dienstleistungen während der Rufbereitschaft sind unter Beachtung des § 78 Absatz 3 des Saarländischen Beamtengesetzes auf die Arbeitszeit anzurechnen; eine zusätzliche Anrechnung als Rufbereitschaft entfällt.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Saarland

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund ums Saarland: Saarschleife (vom Aussichtspunkt „Cloef“ oder vom Baumwipfelpfad sehen Sie das Naturwunder), Saarpolygon (Steinkohle-förderung), Unesco Weltkulturerbe "Völklinger Hütte"), der sehr schöne Bostalsee sowie Shopping pur in Zweibrücken. 



Red 20231206

mehr zu: Arbeitszeitverordnung des Saarlandes
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-saarland.de © 2024