Besoldung Saarland
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Saarländisches Besoldungsrecht

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Beamtenbesoldung im Saarland

Besoldung

Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG)

Zweites Saarländisches Besoldungsanpassungsgesetz
(2. SBesAnpG)

Gesetz Nr. 1560 zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften („ProfBesReformG – AnpG")

Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Finanzen und
eines Landesamtes für Bau und Liegenschaften

Gesetz Nr. 1537 über die
Anpassung der Grundgehälter für Beamte des Saarlandes in den Besoldungsgruppen B 8 und B 9

Saarländisches
Sonderzahlungsgesetz

Verordnung zur Abgeltung der
Bürokosten der Gerichtsvollzieher

Verordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten

Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung

Verordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Saarländische Kommunalbesoldungsverordnung

Verordnungen gemäß § 26 Abs. 5
BBesG (Stellenobergrenzen in besonderen Bereichen)

Stellenobergrenzenverordnung

Verordnung nach § 26 Abs. 5 Nr. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes für Beamte bei Sparkassen

Lehrkräfte-Zulagenverordnung (LZulV)   

Verordnung über die Anrechnung von Sachbezügen nach § 10 BBesG

Verordnung über die Vergütung an Protokollführer in Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und Ausschüsse

Verordnungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen

VO-Aufwandsentschädigung kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter

VO-Aufwandentschädigung

Verordnung über die Gewährung einer Ausgleichszahlung bei Arbeitszeitguthaben aus einer ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit

Saarländische Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Professorinnen und Professoren

>>>Mehr Infos

NEU: Konto für Beamte und den öffentlichen Dienst

Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen sowie die 100-Prozent Baufinanzierung. Von den Vorteilen des Bezügekontos können Beamte, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamte und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren. Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


  Startseite | www.besoldung-saarland.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann